Covid-19 hat das Weltweite Wachstum, das schnell auf dem Weg nach unten ist. Die Entscheidung ist deswegen getroffen worden, eine schützende Hand unter der dänischen Wirtschaft zu halten, um zu vermeiden, dass die Zahlungsfähigkeit der dänischen Unternehmen gepresst wird. Deswegen wird die Zahlungsfrist für Mehrwertsteuererklärung zeitweilig verlängert. Das wird einen Puffer für die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen schaffen.

Die Zahlungsfrist für die Mehrwertsteuerzahlung der großen Unternehmen wird für 3 Monatliche Raten verlängert (die Zahlungen für Märtz, April und Mai) mit 30 Tagen.

Große Unternehmen sind durch einen Jährlichen, steuerpflichtigen Umsatz von mehr als 50 Millionen Kronen festgelegt. Es wird angenommen, die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen mit ungefähr 35 Milliarden Kronen zu stärken.

 

Kleine Unternehmen

Geltende Regeln Zahlungsaufschub
1. Halbjahr 2020 1. September 2020 1. Märtz 2021

 

Mittelgroße Unternehmen

Geltende Regeln Zahlungsaufschub
1. Quartal 2020 2. Juni 2020 1. September 2020

 

Große Unternehmen

Geltende Regeln Zahlungsaufschub
1. Märtz – 31. Märtz 27. April 2020 25. Mai 2020
1. April – 30. April 25. Mai 2020 25. Juni 2020
1. Mai – 31. Mai 25. Juni 2020 25. Juli 2020

 

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