Covid-19 hat das Weltweite Wachstum, das schnell auf dem Weg nach unten ist. Die Entscheidung ist deswegen getroffen worden, eine schützende Hand unter der dänischen Wirtschaft zu halten, um zu vermeiden, dass die Zahlungsfähigkeit der dänischen Unternehmen gepresst wird. Deswegen wird die Zahlungsfrist für Mehrwertsteuererklärung zeitweilig verlängert. Das wird einen Puffer für die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen schaffen.
Die Zahlungsfrist für die Mehrwertsteuerzahlung der großen Unternehmen wird für 3 Monatliche Raten verlängert (die Zahlungen für Märtz, April und Mai) mit 30 Tagen.
Große Unternehmen sind durch einen Jährlichen, steuerpflichtigen Umsatz von mehr als 50 Millionen Kronen festgelegt. Es wird angenommen, die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen mit ungefähr 35 Milliarden Kronen zu stärken.
Kleine Unternehmen
Geltende Regeln | Zahlungsaufschub | |
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1. Halbjahr 2020 | 1. September 2020 | 1. Märtz 2021 |
Mittelgroße Unternehmen
Geltende Regeln | Zahlungsaufschub | |
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1. Quartal 2020 | 2. Juni 2020 | 1. September 2020 |
Große Unternehmen
Geltende Regeln | Zahlungsaufschub | |
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1. Märtz – 31. Märtz | 27. April 2020 | 25. Mai 2020 |
1. April – 30. April | 25. Mai 2020 | 25. Juni 2020 |
1. Mai – 31. Mai | 25. Juni 2020 | 25. Juli 2020 |